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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2013 - L 15 SO 141/10   

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https://dejure.org/2013,102383
LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2013 - L 15 SO 141/10 (https://dejure.org/2013,102383)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.12.2013 - L 15 SO 141/10 (https://dejure.org/2013,102383)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - L 15 SO 141/10 (https://dejure.org/2013,102383)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2013 - L 15 SO 141/10
    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob Ermessen für diese Leistungen - wegen des Wortlauts des § 53 SGB XII - vollständig ausgeschlossen ist (s. Armborst in LPK-SGB XII a.a.O., § 17 Rdnr. 9; aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts etwa das Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 19/08 R -, SozR 4-3500 § 54 Nr. 6).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2013 - L 15 SO 141/10
    Die jetzt geltend gemachte Leistung stellt sich nicht als Bestandteil einer einheitlichen Maßnahme dar (s. BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 44/08 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 9).
  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R

    Bereitstellung von einem Rollstuhl als Hilfsmittel für Pflegebedürftige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2013 - L 15 SO 141/10
    Da die Klägerin diese Leistung noch nicht bezahlt hat, ist die Erstattung ferner durch Freistellung von der Forderung der Beigeladenen, also durch "Kostenübernahme" im Sinne des Hauptantrags zu bewirken (s. BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 1 mit Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 37).
  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2013 - L 15 SO 141/10
    Da die Klägerin diese Leistung noch nicht bezahlt hat, ist die Erstattung ferner durch Freistellung von der Forderung der Beigeladenen, also durch "Kostenübernahme" im Sinne des Hauptantrags zu bewirken (s. BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 1 mit Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 37).
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